Bosch Electronic Service

AGBs

Stand: 06.03.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Webshop gelten für alle Bestellungen, die Sie (Auftraggeber) über unseren Bosch Electronic Service Webshop tätigen. Der Bosch Electronic Service Webshop wird betrieben von der Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Str. 200, 31139 Hildesheim.

1.2 Für unsere Leistungen, Instandsetzungsarbeiten (Aufträge für Reparatur, Wiederaufbereitung und Austausch sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge) und den Verkauf von Neuwaren gelten nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.3 Maßgebend sind diejenigen Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Webshop, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop auf dieser Website herunterladen und ausdrucken.

1.4 Das Leistungsangebot in unserem Webshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer, d.h. an natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Wir setzten ausschließlich elektronische Fahrzeugkomponenten instand. Bitte senden Sie uns daher nur das ABS/ESP-Steuergerät ein und keine Hydraulikeinheiten. Wir übernehmen keine Haftung für die Montage und Demontage des ABS/ESP-Steuergerätes sowie für die Lagerung von Hydraulikeinheiten. Die Rücksendung von Hydraulikeinheiten werden wir grundsätzlich in Rechnung stellen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Leistungsangebote im Webshop stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Webshop einen Auftrag zu erteilen. Sie können ein oder mehrere Leistungen in den Warenkorb legen.

2.2 Ihre Anfragen per E-Mail, Telefax oder Telefon sind unverbindlich. Ebenso sind unsere Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. unverbindlich. Auf Grundlage der Anfrage per E-Mail, Telefax oder Telefon, erstellen wir Ihnen ein Angebot, welches ebenso unverbindlich ist.

2.3 Mit Ihrer Bestellung im Webshop auf unser unverbindliches Angebot hin, unterbreiten Sie uns ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

2.4 Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail (Bestellbestätigung) mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Bestellbestätigung noch nicht zustande.

2.5 Ein Kaufvertrag über die Neuware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Neuware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden. Bei einem Auftrag über Instandsetzungsarbeiten kommt der Vertrag erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Auftrags erklären oder wenn wir das instandgesetzte Produkt - ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

2.6 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.7 Nimmt der Auftraggeber unser Angebot bei Kostenvoranschlägen oder nachgelagerten Angeboten nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt.

2.8 Diese Bedingungen gelten bis zum Inkrafttreten neuer Vertragsbedingungen auch für alle zukünftigen Leistungen an den Auftraggeber.

2.9 Bei Bestellungen über den Webshop wird der Vertragstext von uns gespeichert und steht Ihnen im Login-Bereich zur Verfügung. Dort können Sie auch den Versandstatus Ihrer Bestellungen einsehen.

2.10 Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.11 Sie können im Webshop jederzeit mit der Löschtaste Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung berichtigen. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

3. Einsendung des Instandsetzungsguts

Der Auftraggeber kann das instand zu setzende Gut (Instandsetzungsgut) von uns unter der im Instandsetzungsauftrag angegebenen Abholadresse abholen lassen. Sendet der Auftraggeber das Instandsetzungsgut auf sonstige Weise ein, geschieht dies auf eigene Gefahr und Kosten. Unfrei an uns übersandte Pakete werden nicht angenommen

4. Preise, Wertgrenzen, Pauschalinstandsetzungsauftrag und Kostenvoranschlag

4.1 Die Preise für die Instandsetzungsarbeiten und etwaige weitere Kosten richten sich nach unserem am Tag der Auftragserteilung geltenden Preis im Onlineportal. Maßgeblich ist insoweit das in dem Auftrag angegebene Datum. Gewährleistungsarbeiten sind für den Auftraggeber kostenlos. Ein Instandsetzungsauftrag ist lediglich bis zur im Instandsetzungsauftrag genannten Wertgrenze verbindlich. Unterschreiten die Instandsetzungsarbeiten die vereinbarte Wertgrenze, werden dem Auftraggeber nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet. Pauschalinstandsetzungsaufträge (d.h. Instandsetzung zu einem vorher genannten Pauschalpreis) bleiben von dieser Regelung unberührt.

4.2 Sofern der Auftraggeber einen Pauschalinstandsetzungsauftrag gegeben hat, besteht kein Anspruch auf eine Aufschlüsselung der vorgenommenen Arbeiten.

4.3 Überschreiten die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten voraussichtlich die vereinbarte Wertgrenze, oder stellt sich heraus, dass der Auftraggeber bei Auftragserteilung fälschlicherweise von einem kostenfreien Gewährleistungsfall ausgegangen ist, erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden ihn per E-Mail an die im Auftrag angegebene Adresse des Auftraggebers. Nimmt der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Kostenvoranschlags das darin unterbreitete Instandsetzungsangebot in Textform an, kommt ein Auftrag zu den Bedingungen des Kostenvoranschlags zustande. Nimmt der Auftraggeber das im Kostenvoranschlag enthaltene Instandsetzungsangebot nicht innerhalb der Monatsfrist an oder lehnt der Auftraggeber es ab, senden wir das Instandsetzungsgut demontiert und kostenpflichtig an die in dem Auftrag angegebene Lieferadresse zurück und stellen dem Auftraggeber die im Auftrag genannten Kosten für bereits angefallene Aufwendungen und Auslagen in Rechnung.

4.4 Bei der Bestellung eines Leihgerätes gelten der zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineportal angegebene Preis, sowie der im Angebot angegebene Zeitraum für das Leihgerät. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Leihgerät sorgfältig zu behandeln. Wir berechnen Ihnen für die verspätete Rücksendung (1 Werktag nach Fristablauf) pauschal eine Gebühr von 79 EUR. Erfolgt der Eingang des Leihgerätes bei uns nach mehr als 5 Werktagen nach Ende des Leihzeitraums, so werden wir Ihnen das Leihgerät zum Neuteilepreis verrechnen. Es gilt das Datum der Übergabe an den Paketdienstleister, welches durch Übermittlung der Sendungsnummer an uns nachgewiesen werden kann.

4.5 Bei der Bestellung von instandgesetzten Geräten im Vorabaustausch (d.h. Sie erhalten zuerst ein instandgesetztes Gerät und senden uns dann im Anschluss das Instandsetzungsgut zurück) gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineportal angegebene für den Vorabtausch angegebene Preis. Für Vorabaustausch gilt, dass der günstige Preis für ein Tauschgerät nur gewährt werden kann, wenn Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Erhalt des Gerätes das Instandsetzungsgut im Tausch zurückschicken. Bei verspäteter Einsendung berechnen wir Ihnen einen Aufschlag von 50% auf den Vorabtauschpreis.

4.6 Für den Transport gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineportal angegebene Preis.

5. Rückgabe und Abnahme des Instandsetzungsgutes, Vorabtauschverfahren

5.1 Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten senden wir das Instandsetzungsgut an die in dem Auftrag angegebene Lieferadresse zurück. Die Bezahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – per Rechnung.

5.2 Der Auftraggeber hat das reparierte Gerät innerhalb einer Woche ab Erhalt abzunehmen. Anderenfalls gilt die Abnahme als erfolgt. Wir verzichten auf den Zugang der Abnahmeerklärung.

5.3 Bei Instandsetzungsabwicklungen mit Lieferung im Vorabtausch hat der Auftraggeber das defekte Instandsetzungsgut innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Tauschgerätes an uns zu senden. Die Rücksendung erfolgt als Abholauftrag über die im Bosch Electronic Service erfasste Wiederaufbereitungsbestellung. Stellen wir nach Ablauf dieser Frist fest, dass die Rücksendung des defekten Instandsetzungsgutes nicht erfolgt ist, berechnen wir nachträglich einen Aufschlag von 50% auf den bereits in Rechnung gestellten Preis für das Tauschgerät.

6. Abnahme der instandgesetzten Ware

Der Auftraggeber hat die instandgesetzte Ware innerhalb einer Woche ab Erhalt abzunehmen. Anderenfalls gilt die Abnahme als erfolgt. Wir verzichten auf den Zugang der Abnahmeerklärung.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Bezahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – per Rechnung. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug (z.B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

7.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.

7.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7.4 Zahlungen durch Wechsel sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Kosten für das Einlösen des Wechsels oder des Schecks hat der Auftraggeber zu tragen.

7.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen.

7.6 Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.

7.7 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.

7.8 Im Falle von Überweisungen ist die Verbindlichkeit des Auftraggebers nur dann erfüllt, wenn die Überweisung auf das von uns angegebene Konto erfolgt ist.

8. Lieferung; Lieferfristen; Verzug

8.1 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Auftraggeber auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf die Lieferung besteht oder seine anderen Rechte geltend macht.

8.2 Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.

8.3 Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 12.

8.4 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5% des Preises der Gegenstände der Lieferung ersetzt zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt.

8.5 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Auftraggeber unzumutbar.

9. Gefahrenübergang

9.1 Die Lieferung erfolgt frachtfrei bis zum Lieferort, das heißt Bosch trägt zunächst die Kosten des Paketdienstleisters (Incoterms® 2010), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt für den Versand der Ware und in ausgewiesenen Ländern auch für die Abholung des Instandsetzungsgutes. Die Transportkosten werden Ihnen dann gemäß Ziffer 4.6 in Rechnung gestellt.

9.2 Lieferungen werden von uns gegen die üblichen Transportrisiken bis zu einem Betrag von 500,-€ versichert. Transportschäden sind uns sofort zu melden und auf Verlangen müssen wir oder ein von uns beauftragter Gutachter Zugang zu der beschädigten Ware erhalten.

10. Instandsetzungsarbeiten: Mängelansprüche

10.1 Die Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Instandsetzungsarbeiten verjähren in 12 Monaten ab der Abnahme. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.

10.2 Der Auftraggeber hat unbeschadet des Rechts, den Mangel selbst zu beseitigen, und unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos geblieben, dem Auftraggeber unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus verzögert.

10.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

10.4 Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz von vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im Übrigen nach Ziffer 12. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 10 geregelten Ansprüche des Bestellers aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.

10.5 Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 10 entsprechend.

10.6 Eine Stellungnahme von uns zu einem von dem Auftraggeber geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von uns in vollem Umfang zurückgewiesen wird.

11. Verkauf von Neuware und instandgesetzten Geräten im Vorabaustausch: Mängelansprüche

11.1 Die Sachmängelansprüche für Neuware verjähren in 24 Monaten ab Ablieferung.

11.2 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.

11.3 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.

11.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen seine Rücktrittsrechte bzw. Minderungsrechte wahrnehmen.

11.5 Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind jedoch insoweit ausgeschlossen, als sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

11.6. Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz von vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im Übrigen nach Ziffer 12. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 11 geregelten Ansprüche des Bestellers aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.

11.7 Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 11 entsprechend.

11.8 Eine Stellungnahme von uns zu einem von dem Auftraggeber geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von uns in vollem Umfang zurückgewiesen wird.

12. Vorübergehende Überlassung von Ersatzgeräten (Leihgeräte)

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Robert Bosch GmbH, Ro-bert-Bosch-Straße 200, DE-31139 Hildesheim (nachfolgend: Bosch) bilden die vertragli-che Grundlage für die vorübergehende Überlassung von Ersatzgeräten während der Zeit einer Reparatur eines Kundengerätes in der zentralen Bosch-Servicewerkstatt.

12.1 Anwendungsbereich

12.1.1 Bosch stellt dem Auftraggeber, der Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten an Bosch-Werkstattausrüstung in der zentralen Servicewerkstatt beauftragt hat, auf Anfrage und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit für die Zeit der Reparaturarbeiten ein Ersatzgerät zur Verfügung. Die Anfrage ist über das Bosch Electronic Serviceportal (www.bosch-repair-service.com/de/willkommen/) zu stellen.

12.1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

12.1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

12.1.4 Soweit ein Entgelt für die Überlassung nicht ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt die Überlassung des Ersatzgerätes im Wege der Leihe, was im Regelfall auf Wartungen und Re-paraturen innerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung zutrifft. Letztere umfasst bei-spielsweise nicht Verschleiß oder Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung. Für die Überlassung eines Ersatzgerätes außerhalb der Gewährleistung schuldet der Auftragge-ber die vereinbarungsgemäße Zahlung eines Mietzinses. Die Höhe des ggf. geschuldeten Mietzinses wird während des Bestellvorganges im Bosch Electronic Serviceportal im Textfeld zum Ersatzgerät angezeigt, sowie bei der Auftragszusammenfassung aufgeführt. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise (Netto). Versandkosten sind im Fall einer Gewährleistung nicht zu tragen.

12.1.5 1.5 Bosch behält sich vor, Bestellungen von Ersatzgeräten ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn es in der Vergangenheit bei dem Auftraggeber zu Zah-lungsausfällen, Zahlungsverzögerungen oder Schäden infolge bestimmungswidriger Nutzung gekommen ist. Zur Absicherung des Kreditrisikos darf Bosch die Auswahlmög-lichkeit der Zahlungsarten einschränken oder eine Kaution für die Gebrauchsüberlas-sung verlangen.

12.2 Überlassung eines Ersatzgerätes

12.2.1 Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät gleichen Typs wie das zu reparierende Gerät. Es besteht auch kein Anspruch auf ein neues Ersatzgerät, vielmehr wird es sich in der Regel um ein gebrauchtes Gerät handeln. Bosch wird sich bemühen, ein dem defekten Gerät soweit ähnliches Gerät zur Verfügung zu stellen, dass es zu dessen be-stimmungsgemäßer Nutzung verwendet werden kann.

12.2.2 Ein Ersatzgerät kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn es bei Beauftragung der Reparatur im Bosch Electronic Serviceportal bestellt wird.

12.2.3 Das überlassene Ersatzgerät darf ausschließlich in dem Gewerbebetrieb verwendet werden, dessen Adresse als Lieferadresse in der Bestellung angegeben worden ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Ersatzgerät außerhalb dieses Gewerbebetriebes zu nutzen, nutzen zu lassen oder Personen außerhalb dieses Gewerbebetriebes zum Gebrauch zu überlassen oder auch nur verfügbar zu machen. Das Ersatzgerät verbleibt jederzeit im Eigentum von Bosch und darf nicht veräußert werden. Der Auftraggeber wird alles unterlassen, was Bosch die Wiedererlangung des Besitzes an dem Ersatzge-rät erschwert.

12.2.4 Das Ersatzgerät muss mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den geltenden Bedienungsvorschriften behandelt werden. Im Bedarfsfall kann der Auftragge-ber per E-Mail an Reparatur@bosch.com um Zusendung einer Bedienungsanleitung ersuchen.

12.2.5 Das Ersatzgerät wird im Austausch gegen das zu reparierende Gerät an den Ort gelie-fert, an dem das zu reparierende Gerät abgeholt wird. Der Auftraggeber hat sicherzu-stellen, dass die Abholung des zu reparierenden Gerätes innerhalb von zwei Werktagen ab Erhalt des Ersatzgerätes an die zentrale Bosch Servicewerkstatt (Robert Bosch GmbH, Bosch Electronic Service, Robert-Bosch-Straße 200, Halle 402, 31139 Hildes-heim) erfolgt. Bei verspäteter Einsendung kann Bosch diesen Leih- bzw. Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall ist das Ersatzge-rät unverzüglich und unter Beachtung der nachfolgenden Ziffer 3 zurückzusenden.

12.2.6 Das Ersatzgerät wird in einer geeigneten Transportverpackung an den Auftraggeber versendet. Die Transportverpackung ist für den Rückversand aufzubewahren. Der Auf-traggeber ist verpflichtet, das Ersatzgerät bei Anlieferung bzw. bei Übernahme unver-züglich und auf seine Kosten auf Beschädigungen, Defekte und Vollständigkeit zu unter-suchen. Liegt bei Auslieferung des Ersatzgerätes ein Beanstandungsgrund vor oder tritt ein solcher während der vertragsgemäßen Nutzungsdauer auf, ist Bosch hierüber un-verzüglich spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach seiner Entdeckung per E-Mail an Reparatur@bosch.com detailliert zu informieren. Bis zur Klärung der Beanstan-dung darf das Ersatzgerät nicht weiter genutzt werden. Bosch wird sich schnellstmög-lich um die Beseitigung des Mangels bzw. um ein Austauschgerät kümmern. Der Auf-traggeber ist nicht berechtigt, Reparaturen an dem zur Verfügung gestellten Ersatzgerät durchzuführen oder durchführen zu lassen.

12.3 Rückgabe des Ersatzgerätes

12.3.1 Die Rückgabe des reparierten Gerätes darf von Bosch im Einzelfall von der unmittelbaren Aushändigung des Ersatzgerätes abhängig gemacht werden.

a) Die Annahme des reparierten Gerätes hat der Auftraggeber unverzüglich sicherzu-stellen, die Verweigerung der Annahme ist ausgeschlossen.
b) Im Regelfall hat der Auftraggeber sicherzustellen und dafür einzustehen, dass das Ersatzgerät innerhalb von zwei Werktagen gerechnet ab Rückerhalt des eingesand-ten Gerätes zum Rückversand an Bosch aufgegeben wird.
c) Bosch widerspricht jeder darüber hinausgehenden Dauer der Nutzung des Ersatzgerätes bereits im Voraus. Wird die vertragsgemäße Dauer der Überlassung überschrit-ten, verwirkt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € pro 5 Werktagen der Übernutzung, die auch anteilig von Bosch geltend gemacht werden kann.
d) Bosch mahnt spätestens nach Ablauf von 12 Werktagen ab Absendung des reparierten Gerätes an den Auftraggeber unter Fristsetzung die Rücksendung des Ersatzge-rätes per E-Mail an. Läuft auch diese Frist erfolglos ab, behält sich Bosch ohne wei-tere Zwischenschritte die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches vor, der auch den Ersatz des Marktwertes des Ersatzgerätes umfassen kann.

Das Ersatzgerät ist gereinigt, vollständig (einschließlich mitgeliefertem Zubehör) und in einem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Überlassung des Ersatzgerätes entspricht bzw. der sich nicht über das Maß der erwartbaren, gewöhnlichen Abnutzung hinaus verschlechtert hat. Arbeitsaufwand, der bei Bosch zur Herstellung des geschuldeten Zustandes anfällt, wird mit demselben Stundensatz im Wege des Schadensersat-zes geltend gemacht, der auch der Beauftragung zugrunde gelegt worden ist.

3.2 Soweit die ursprüngliche Transportverpackung des Ersatzgerätes noch intakt und zur Wiederbenutzung geeignet ist, muss das Ersatzgerät in dieser Transportverpackung zurückgesendet werden. Anderenfalls hat der Auftraggeber eigenverantwortlich für eine sichere und ordnungsgemäße Verpackung zu sorgen. Es ist außerdem der bereitgestellte Rücksendeaufkleber (z.B.: UPS) zu verwenden und eine Abholung durch den Spediteur eigenständig zu veranlassen. Nutzt der Auftraggeber eigenmächtig, ohne ausdrückliche Zustimmung von Bosch ein anderes Transportunternehmen oder unterlässt er die Nut-zung des bereitgestellten Rücksendelabels, trägt er das alleinige Transportrisiko und kommt für Transportschäden und -verluste gegenüber Bosch im Rahmen des Scha-denersatzes vollständig und uneingeschränkt auf.

3.3 Wird das Ersatzgerät nicht vollständig zurückgesendet (z. B. fehlendes Zubehör), ist Bosch berechtigt, das Entgelt für die Neubeschaffung fehlender Teile (z. B. des fehlenden Zubehörs) zu berechnen, wobei Bosch einen angemessenen Ausgleich für die eintretende Wertsteigerung infolge der Neuanschaffung vornehmen wird.

12.4 Schlussbestimmungen

4.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragskonditionen ungültig sein oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. In diesem Fall ist die un-gültige Bestimmung durch eine zulässige Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaft-lichen Zweck der ursprünglichen, ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Ent-sprechendes gilt für etwaige Lücken.

4.2 Gerichtsstand ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 70190 Stuttgart), wenn der Kunde,
a) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
b) keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder
c) nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4.3 Bosch ist auch berechtigt, ein Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, anzurufen.

4.4 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bosch und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Haftung

13.1 Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c. wegen der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
d. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
e. aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder
f. aufgrund sonstiger zwingender Haftung.

13.2 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.

13.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 12 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

13.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

14. Rücktritt

14.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - unbeschadet unserer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte - berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

14.2 Wir sind ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt.

14.3 Ohne Nachfristsetzung sind wir auch zum Rücktritt berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, oder beim Auftraggeber der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung vorliegt.

14.4 Der Auftraggeber hat uns oder unseren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung können wir die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber anderweitig verwerten.

14.5 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

15.Eigentumsvorbehalt

15.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Ansprüche vor.

15.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung unserer Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 14.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Der Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts, den unser Erzeugnis (berechnet nach dem Rechnungsendbetrag einschließlich USt.) und der durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung haben.

15.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung unseres Erzeugnisses zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob unser Erzeugnis weiterverarbeitet wurde oder nicht. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Ansprüche nach Ziffer 14.4 Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Bestellers nach dieser Ziffer 14.4 können wir widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung einstellt, oder wenn der Besteller die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Bestellers nach dieser Ziffer 14.4 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers eintritt oder einzutreten droht oder beim Besteller der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.

15.4 Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.

15.5 Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

15.6 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

16. Exportkontrollklausel

Die Lieferung und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, bzw. ist die Lieferung und Leistung nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen. Der Auftraggeber hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Güter (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumente, unabhängig von Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.

17. Geheimhaltung

17.1 Alle von uns stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterveräußerung durch den Auftraggeber bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftraggebers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.

17.2 Wir behalten uns alle Rechte an den in Ziffer 16.1 genannten Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor.

18. Allgemeine Bestimmungen

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

18.2 Gerichtsstand ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 70190 Stuttgart) oder nach unserer Wahl der Sitz der Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, wenn der Auftraggebers Kaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

18.3 Wir sind auch berechtigt, ein Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist, anzurufen.

18.4 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

19. Kontaktdaten

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